Vergütungsmanagement
Vergütungsmanagement
Die Gehaltsbausteine des Vergütungsmanagements haben wir in folgende vier Lebensphasen strukturiert:
1. Gehaltsbausteine für Wertschätzung und Anerkennung im Arbeitsleben
Mit der Aktivierung dieser Gehaltsbausteine erzielen Arbeitnehmende mehr netto vom brutto.
Aufmerksamkeiten | Kinderbetreuung | Erholungsbeihilfe | Essensschecks | Warengutschein | Internet |
Belgschaftsrabatte | Berufskleidung | ITK | Dienstfahrzeug | Garagenmiete | Arbeitsweg |
Gesundheit | Erfrischungen | Arbeitsessen | Werbefläche | Betriebsfeier | Umzug |
2. Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen
Diese Gehaltsbausteine können als Unterstützungsleistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, um Arbeitnehmende abzusichern.
Zinsfreie Darlehn | Unterstützung | Gruppenunfall | Berufsunfähigkeit | Krankentagegeld | Arbeitslosigkeit |
3. Vorruhestand ohne Abschläge in der gesetzlichen Rente
Dieser Gehaltsbaustein ermöglicht es im Arbeitsleben zusammen mit dem Arbeitgebenden Beiträge in ein Arbeitszeitkonto einzuzahlen. Im Vorruhestand wird der Arbeitnehmende freigestellt und aus dem angesparten Vermögen bezahlt.
Arbeitszeitkonto |
4. Betrieliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Penionszusage) stehen sowohl mit Versicherungen, als auch mit versicherungsfreien Lösungen zu Verfügung.
VWL |
|
Pensions- kasse |
Pensions- fonds |
Untetstützungs- kasse |
Pensions- kasse |
Durch aktives Vergütungsmanagement können Arbeitgebende und Arbeitnehmende eine win-win-Situation erreichen. Im Wettbewerb um die besten Köpfe können qualifizierte Arbeitnehmende für das Unternehmen gewonnen werden. Zunehmend steigt die Bedeutung der Bindungswirkung des aktiven Vergütungsmanagements. Die Stärkung der Bindungswirkung ist durch die Berücksichtigung der individuellen Präferenzen der Arbeitnehmenden bei der Lohngestaltung zu erreichen.
Eine Vielzahl von steuerfreien, pauschalbesteuerten und sozialversicherungsfreien Gehaltsbausteinen stehen hierfür zu Verfügung. Die Gehaltsbausteine sind im Einkommenssteuergesetz (z.B. § 3 steuerfreie Einnahmen EStG) verankert und können zusätzlich zum Arbeitslohn vergütet werden. Diese Potentiale lassen sich vor allem bei Neueinstellungen und an Stelle von Gehaltserhöhungen realisieren. Für die Entgeltumwandlung oder Entgeltverzicht steht auch eine eingeschränkte Auswahl von Gehaltsbausteinen zur Auswahl.
Mit Gehaltsbausteinen lassen sich nicht nur personalpolitische, sondern auch betriebswirtschaftliche Ziele zum Nutzen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erreichen. Wir sind davon überzeugt, dass bei einem attraktiven Vergütungsmanagement der Mensch im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen muss. Daher stehen für uns Werte wie Anerkennung, Wertschätzung und Liebe immer an erster Stelle, um eine nachhaltige Wirkung bei der Konzeption, Einrichtung und Verwaltung für alle Beteiligte zu erzielen.